Abgeltungssteuer und Riester
Riester ist von
Abgeltungssteuer nicht betroffen
Die
Abgeltungsteuer gilt nicht für Riester Rente
Die Abgeltungssteuer die
ab 2009 eingeführt wird, greift nicht bei Riester Rente
Verträgen.
Ab 2009 werden auf Kapitalerträge, Zinsen, Dividenden und
realisierte Kursgewinne bei Fonds und anderen Anlagen 25%
Abgeltungssteuer erhoben.
Die Riester Rente unterliegt einer nachgelagerten Besteuerung und
fällt nicht unter die Abgeltungssteuer.
Eine Riester Rentenversicherung, die als fondsgebundene Variante
abgeschlossen wird, kann hier Vorteile bieten. Da während der
Ansparzeit keine Steuern zu zahlen sind und sogar eine Steuerentlastung
möglich ist, weil der Beitrag zur Riester Rente auch
steuerlich absetzbar ist, biett ie Riester Rente eine interessante
Möglichkeit die Abgeltungssteuer
zu vermeiden.
Während bei einem normalen Fondssparplan die Kursgewinne bei
einem Wechsel des Fonds bzw.der Fondsanlage mit 25% versteuert werden,
kann ein Fondswechsel innerhalb einer fondsgebundenen Riesterrente
steuerunschädlich vorgenommen werden und dies obwohl auch
während der Ansparphase bei der Riester Rente bereits Zinsen
und Kursgewinne anfallen können.
Lediglich die ausgezahlten Rente der Riester Rente und eine eventuelle
Kapitalauszahlung wird versteuert. Da die Steuerlast im Rentenalter
meist geringer ist, als während des Erwerbslebens und die
Riester Besteuerung auf den individuellen Steuersatz ausgelegt ist,
kann die Riester Anlage eine Alternative zu einer Altersvorsorge
darstellen, die der Abgeltungssteuer unterliegt.