Riester Ausland
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Riesterrente.
Riester. Riester im Ausland.
Verlegt man seinen
Hauptwohnsitz ins Ausland,
müssen die bereits gewährten Riester Zulagen und
Steuerersparnis zurückgezahlt werden.
Man kann allerdings,wenn man während der Ansparphase ins
Ausland verzieht, bis zum Beginn der Rentenzahlung eine
Stundung der Rückzahlung beantragen.
Wird die Rente dann ausgezahlt, müssen Förderung und
Steuervorteil nicht in einem Betrag zurück gezahlt werden. Es
ist möglich von jeder Rentenzahlung aus der Riester Rente 15%
der Rente zurückzuzahlen bis die erhaltene Förderung
und der Steuervorteil getilgt ist.
So ist gewährleistet, dass die Rückzahlung der
Riester Förderung, wenn man den Hauptwohnsitz ins Ausland
verlegt, nicht in einem Betrag erfolgen muss, und man hierdurch nicht
in finanzielle Schwierigkeiten geraten muss.
Warum muss die Förderung aber zurückgezahlt werden,
wenn der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird?
Die Förderung steht grundsätzlich allen Personen zu
die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und einer
gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Hierzu
zählen auch Besoldungsempfänger.
Zu diesen Rentenversicherungen gehören auch
ausländische Rentenversicherungen, wenn sie mit der deutschen
gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.
Verzieht ein Förderberechtigter ins Ausland, entfällt
im Regelfall die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
Die Riester Rente unterliegt einer sogenannten nachgelagerten
Besteuerung, das heisst die Riester Rente wird während der
Ansparphase gefördert und der Beitrag ist steuerlich
absetzbar, dafür wird sie in der Auszahlungsphase voll
besteuert.
Verzieht der Riester Rentner also ins Ausland entzieht er sich
sozusagen diesem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung und der Staat
möchte "sein Geld zurück".
Deshalb wird bei Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland die
Förderung zurückverlangt, weil es sich hierbei um
eine förderschädliche Verwendung des Riester Vertrags
handelt.
Allerdings hat die Europäische Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen dieser Regelung
eingeleitet. Sie ist der Ansicht, dass Deutschland mit einigen Riester
Regelungen gegen EU-Gemeinschaftsrecht verstösst.
Trotzdem kann es Sinn machen, während des Erwerbslebens die
Riester Förderung in Anspruch zu nehmen, wenn man vorhat sich
als Rentner einen Alterswohnsitz im Ausland zuzulegen.
Bezieht man als Rentner die Riester im Ausland, kann man die
Fördermittel zurückzahlen, indem man 15% der
ausgezahlten Rente zurückzahlt, bis der
Rückforderungsbetrag getilgt ist. Hierzu muss unbedingt ein
Stundungsantrag gestellt werden.
Die auf die Förderung des Vertrags gutgeschriebenen Zinsen und
Erträge müssen aber nicht zurückgezahlt
werden! So kann man in diesem Fall die Förderung als
verzinsten Kredit vom Staat betrachten, wenn man Riester Rente im Ausland bezieht.
Ein Verzug ins Ausland ist eine förderschädliche
Verwendung der Riester Rente
In diesem Fall müssen die Fördermittel
zurück gezahlt werden. Allerdings ist hier eine Stundung
möglich.
Verzieht der Riester Rentner ins Ausland kann er dennoch die Zinsen
oder Wertsteigerungen der Riester Fonds die durch die Zulagen
erwirtschaftet wurden behalten.
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